Zur Vorlage im Kindergarten

Beim Durchsehen der tausend Zettel zur Anmeldung im KiGa fand ich ganz hinten, weil neu
diesen Zettel:

Zur Vorlage

Will heißen, der Kindergarten ist verpflichtet nach dem U-Heft zu fragen, ob er will oder nicht.
Auf meine Nachfrage hin, ob das alles notiert wird, bekam ich die Antwort ja. Interessant hierbei
ist wohl die U7a, die sogenannte Kindergarten Untersuchung. Vor noch zwei Jahren war ich motiviert
diese Untersuchung bei unserer Tochter machen zu lassen, doch da zahlte sie die Kasse nicht. Nun
ist sie neu, keine Pflicht und es liegt an den Eltern sie machen zu lassen (oder nicht). Es sagt einem
nur niemand, dass es in den Akten notiert wird. Durch Noah’s OP eine Woche vor dem Termin,
habe ich gehadert, sie überhaupt machen zu lassen und finde nun diesen Schriebs in den Unterlagen.
Es ist zwar richtig, dass viele Kinder durch ein Raster fallen und nun am Kindergarten nochmal
ein Kontrollpunkt eingerichtet wird, aber es gibt speziell für diese U7a- meines Wissens- nach
keinen einheitlichen Ablauf, ich glaube nicht einmal für die anderen U6+8. Jeder Kinderarzt handhabt
diese Untersuchung für die (Klein-)Kinder anders. Ich finde das problematisch. Hinzu kommt, dass
selbst unser Kinderarzt zugab, dass in der Praxis U’s vergessen werden- sprich die Eltern daran zu
erinnern- obwohl diese Eltern regelmässig in der Praxis erscheinen. Diese Kontrolle, gepaart mit
Uneinheitlichkeit und Nachlässigkeit finde einfach noch nicht richtig.

6 Kommentare

  • 4kidsmami

    Die U7a (34- 36 Monat) ist neu dazu gekommen, also seit 01.7.08. Im U-Heft steht die nicht drin, wenn man sie gemacht hat, bekommt man ein Einlegeblatt U7a, den man dann in das U-Heft legen kann. Lief alles wie bei der normalen U-Untersuchung ab, zusätzlich noch Blutdruck gemessen und ein Sehtest. Wir mussten auch dem Kindergarten eine Kopie davon geben!

  • KatjaW

    Bei uns kam neben dem Sehtest auch ein Hörtest dazu. Außerdem musste Martha etwas malen und Ball fangen/ werfen/ schiessen.
    Hier in Schleswig-Holstein bekommen alle entsprechende Eltern Post vom Land und müssen den Schrieb zur Kinderärztin mitnehmen, die nach der Untersuchung einen Teil davon wieder zurück ans Land schickt. Versäumt man die Untersuchung (oder verschlampt den Zettel, hüstel), bekommt man noch eine Nachricht.
    Das finde ich eigentlich ein ganz gutes Prinzip, wobei ich nicht weiß wie es nach erneuter ‚Erinnerung‘ dann weitergeht.

  • mama schwaner

    ich bin ja gespannt, was so neues auf uns zukommt, wenn oskar jetzt in die kita kommt. bisher war nur diese tauglichkeitsbescheinigung nötig, die man entweder gegen bares vom kinderarzt bekommt oder für lau vom jugendgesundheitsdienst.

  • kassiopeia

    @Mama Schwaner: Gegen Geld? Krass. Da haben wirs ja noch gut!

    Blöd nur, wenn die harten Fälle gar nicht erst in den KiGa kommen, weil es keine Kindergartenpflicht gibt
    oder seelische Grausamkeiten übersehen werden…

  • Martina

    bei uns wurde geblättert, bis zur letzten U-Untersuchung; in den Kiga-Unterlagen ein Kreuzchen gemacht – und fertig.
    U7a gibt es in den Vorsorgeheftchen (bis 2008) ohnehin nicht, wird auch nicht als Sonderblatt eingelegt – daher, mei! was solls – das ist ein Anhaltspunkt, ein Schnellschuss, nach den ganzen Fällen in den letzten Jahren; aber wie Du schon sagst, die „echten“ Fälle finden sie so auch nicht.